Allgemeine Geschäftsbedingungen Autobuster

Datum: 15.11.2023

AutoBuster bietet über die Webseite https://autobuster.ch verschiedene Dienstleistungen für den Kunden an.

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln den Abschluss, den Inhalt und die Abwicklung des Vermittlungsauftrages zwischen dem Kunden und AutoBuster.

Die vorliegenden AGB bilden integrierenden Bestandteil sämtlicher Offerten und Verträge zwischen dem Kunden und AutoBuster.

1. Vermittlungsauftrag

Der Kunde schliesst mit AutoBuster einen Vermittlungsauftrag für eine definierte Verkaufsdauer zum definierten Verkaufspreis ab.
Durch die Auftragserteilung räumt der Kunde AutoBuster, während dieser Zeit das exklusive Recht ein, das betreffende Fahrzeug gemäss Vertrag Dritten zum Kauf anzubieten.

2. Aufgaben AutoBuster

AutoBuster beurteilt den technischen und optischen Zustand mit einem unabhängigen Experten, erstellt die Fotos, inseriert das Fahrzeug, begleitet allfällige Probefahrten und übergibt das Fahrzeug an den Käufer.

3. Preisanpassungen

Der Kunde hat die Option, per E-Mail an info@autobuster.ch, den Verkaufspreis anzupassen. Im Falle einer Preisanpassung werden sowohl der Verkaufspreis als auch die Servicegebühr an AutoBuster entsprechend angepasst. Falls das Fahrzeug keine Klicks erhält oder zahlreiche Anfragen zu einem niedrigeren als dem inserierten Preis vorliegen, informiert AutoBuster den Kunden nach einem Drittel der vereinbarten Vertragslaufzeit für allfällige Preissenkungen.

4. Sofortkaufpreis

Mit Abschluss des Vermittlungsauftrags erhält der Kunde bis 10 Werktage (Werktage meint nachfolgend immer Werktage) vor Ablauf des Vertrags die Möglichkeit, das Fahrzeug zum anfangs gemäss Vertrag definierten Sofortkaufpreis mittels Mail an info@autobuster.ch anzubieten. AutoBuster beschleunigt daraufhin den Verkaufsprozess.

Sollte das Fahrzeug nicht verkauft werden, fallen keine Kosten für den Kunden an.

Wird das Fahrzeug verkauft, bezieht sich die durch den Kunden an AutoBuser zu entrichtende Servicegebühr auf den ursprünglich definierten Verkaufspreis, welcher im Vermittlungsauftrag festgelegt wurde.

5. Garantierter Verkauf

AutoBuster kann auf Basis des berechneten Marktpreises und einer detaillierten Analyse eine Verkaufswahrscheinlichkeit ermitteln. Sollte das Fahrzeug jedoch nicht innerhalb der vereinbarten Vertragslaufzeit auch nicht zum Sofortkaufpreis verkauft werden, entstehen für den Kunden keine Kosten.
AutoBuster übernimmt keine Garantie für den erfolgreichen Verkauf des Fahrzeuges.

6. Probefahrten und Begutachtungen

Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug für Probefahrten und Begutachtungen innerhalb von 5 Werktagen zur Verfügung zu stellen. Diese werden durch AutoBuster begleitet. Kommt der Kunde dieser Anforderung ohne wichtige Gründe nicht nach, wird das Vertragsverhältnis als aufgelöst betrachtet und eine Aufwandentschädigung von CHF 500.- erhoben.

7. Dienstleistungspakete

AutoBuster bietet verschiedene Dienstleistungspakete an. Das Pakete AutoBuster Plus wird nach Ausführung im generellen bei Begutachtung in Rechnung gestellt.
AutoBuster Sorglos beinhaltet auch das Plus Paket, diese wird nach Ausführung in Rechnung gestellt, der restliche Anteil wird bei erfolgreichem Verkauf in Rechnung gestellt.

AutoBuster führt Dienstleistungen entweder selbst aus oder beauftragt dafür Dritte. In diesem Fall gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Beauftragten, gegenüber Kunden kann die Beauftragung jederzeit offengelegt werden.

AutoBuster Basis Paket

Das inkludierte AutoBuster Basis Paket beinhaltet folgende Dienstleistungen:

  • Technische Inspektion & einfache Reinigung
  • Professionelle Fotos & Inseraterstellung
  • Begleitete Probefahrt & Kundenbetreuung
  • Vertrags- & Zahlungsabwicklung
  • Fahrzeugübergabe an Käufer:in

Das AutoBuster Plus Paket 

mit dem Preis von CHF 500.- beinhaltet folgende Dienstleistungen:

  • Sämtliches vom AutoBuster Basis Paket
  • Professionelle Innen- & Aussenreinigung

Das AutoBuster Sorglos Paket

mit dem Preis von CHF 1’700.- beinhaltet folgende Dienstleistungen:

  • Sämtliches vom AutoBuster Basis Paket
  • Fahrzeug auf Strassenverkehrsamt vorführen
  • Gebrauchtwagen Garantie

8. Verkauf des Fahrzeuges

AutoBuster wird bei erfolgreichem Verkauf einen Kaufvertrag vorbereiten. Dieser entspricht dem Schweizer Recht und sichert den Verkäufer von allfälligen Schäden oder Rückforderungen ab.

Hat der Kunde Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Verkauf gebucht oder beansprucht diese beim Verkauf, werden diese auf dem Vermittlungsauftrag aufgeführt.

Gegenüber dem Käufer werden alle bekannten Punkte wie auch der technische Begutachtungsbericht offengelegt. Dieser gilt als integraler Bestandteil des Kaufvertrages zwischen dem Kunden und dem Käufer.

Handelt es sich beim Kauf, um ein Leasing, muss eine 10-tägige Wartefrist zwischen Bewilligung, Leasing und Auslieferung eingehalten werden.

9. Ablieferzeitpunkt

Der Kunde verpflichtet sich, den vereinbarten Ablieferzeitpunkt an AutoBuster einzuhalten. Sollte das Fahrzeug nicht fristgerecht ausgeliefert werden können und tritt deshalb der Käufer vom Kaufvertrag zurück, schuldet der Kunde gegenüber AutoBuster die Servicegebühr in voller Höhe, eine Aufwandentschädigung von CHF 500.- sowie die Kosten allfällig zusätzlich vereinbarter Dienstleistungen.

Die Ablieferung findet am Wohnort, Arbeitsort oder einem vereinbarten Übergabeort statt. Das Fahrzeug muss geräumt, gewaschen und gesaugt sein, ansonsten entsteht eine Reinigungspauschale von CHF 200.-.

10. Fahrzeugübergabe

AutoBuster übergibt das Fahrzeug ohne Anwesenheit des Kunden, mit allen bei der Begutachtung aufgenommenen Dokumenten an den Fahrzeugkäufer.

11. Fahrzeugüberschreibung

Der Fahrzeugausweis ist bis spätestens 3 Werktage vor der Auslieferung an AutoBuster zu senden und wird am Tag der Auslösung annulliert. Sollte der Käufer nicht erscheinen oder kommt der Verkauf aus einem nicht von AutoBuster beeinflussbaren Grundzustand, haftet AutoBuster nicht für die Folgekosten.

12. Finanzielle Abwicklung

AutoBuster stellt im Rahmen des Vermittlungsauftrags als Vermittler die finanzielle Abwicklung sowie den Eigentumsübergang sicher. Die geschuldete Servicegebühr an AutoBuster wird jeweils bei der Zahlungsabwicklung abgezogen:

  • Bei unterschriebenem Barkauf / Überweisung durch den Kunden / Käufer wird der vereinbarte Betrag gemäss Vertrag innerhalb von 3 Werktagen nach Fz-Übergabe an den Kunden ausbezahlt.
  • Bei Leasing wird der vereinbarte Betrag gemäss Vertrag innerhalb von 3 Werktagen nach Fz-Übergabe an den Kunden ausbezahlt.

13. Abweichender Fahrzeugzustand

Sollte sich der Fahrzeugzustand gegenüber der Probefahrt oder der Begutachtung unterscheiden und oder fehlen erfasste Vertragsbestandteile wie Servicebuch und Schlüssel, hat der Verkäufer für die Beschaffung, Wiederherstellung des Originalzustandes oder den Minderwert aufzukommen.

14. Vertragsauflösung durch AutoBuster

Ist der Kunde weder telefonisch oder per E-Mail innerhalb von 5 Werktagen erreichbar, wird das Vertragsverhältnis von AutoBuster als aufgelöst betrachtet. In diesem Fall wird eine Aufwandentschädigung für das Basispaket in Höhe von CHF 500.- erhoben.

15. Vertragsauflösung durch den Kunden

Der Kunde hat das Recht, den Vertrag jederzeit per E-Mail an info@autobuster.ch zu kündigen. In diesem Fall wird eine Aufwandsgebühr in Höhe von CHF 500.- fällig.

16. Haftungsbeschränkung

Die Haftung von AutoBuster gegenüber dem Kunden im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis oder der Plattform wird soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen. Zudem wird jegliche Haftung für mit dem Vertragsverhältnis direkt oder indirekt zusammenhängende Schäden ausgeschlossen, unabhängig davon, aus welchem Rechtsgrund die Schäden geltend gemacht werden.

17. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Auf das vorliegende Vertragsverhältnis ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle entstehenden Streitigkeiten ist am Sitz von AutoBuster. AutoBuster ist jedoch berechtigt, seine Ansprüche nach eigener Wahl auch am Wohnsitz oder Sitz des Kunden geltend zu machen.