Allgemeine Geschäftsbedingungen Autobuster

Datum: 11.07.2024

Autobuster bietet über die Webseite https://Autobuster.ch  Dienstleistungen für den Kunden an.

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln den Abschluss, den Inhalt und die Abwicklung des Vermittlungsauftrages zwischen dem Kunden und Autobuster.

Die vorliegenden AGB bilden integrierenden Bestandteil sämtlicher Offerten und Verträge zwischen dem Kunden und Autobuster.

1. Vermittlungsauftrag

Der Kunde schliesst mit Autobuster einen Vermittlungsauftrag für eine definierte Verkaufsdauer zum definierten Verkaufspreis ab.
Durch die Auftragserteilung räumt der Kunde Autobuster, während dieser Zeit das exklusive Recht ein, das betreffende Fahrzeug gemäss Vertrag Dritten zum Kauf anzubieten und zu verkaufen.

2. Aufgaben AutoBuster

Autobuster beurteilt den technischen und optischen Zustand mit einem unabhängigen Experten, erstellt die Fotos, inseriert das Fahrzeug, begleitet allfällige Probefahrten und übergibt das Fahrzeug an den Käufer.

3. Preisanpassungen

Der Verkäufer ermächtigt Autobuster automatische Verkaufspreis Anpassungen gemäss der vereinbarten «Verkaufs- / Preisübersicht» durchzuführen. Der Kunde hat zusätzlich die Option, per E-Mail an info@autobuster.ch, den Verkaufspreis nach unten anzupassen. 

4. Garantierter Verkauf

Autobuster kann auf Basis des berechneten Marktpreises und einer detaillierten Analyse eine Verkaufswahrscheinlichkeit ermitteln. Sollte das Fahrzeug jedoch nicht innerhalb der vereinbarten Vertragslaufzeit auch nicht zum Sofortkaufpreis verkauft werden, entstehen für den Kunden keine Servicegebühr-Kosten. 
Autobuster übernimmt keine Garantie für den erfolgreichen Verkauf des Fahrzeuges.

5. Probefahrten und Begutachtungen

Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug für Probefahrten und Begutachtungen innerhalb von 5 Werktagen zur Verfügung zu stellen. Diese werden, wenn möglich durch Autobuster begleitet. Kommt der Kunde dieser Anforderung ohne wichtige Gründe nicht nach, wird das Vertragsverhältnis als aufgelöst betrachtet und eine Aufwandentschädigung von CHF 500.- erhoben.

6. Dienstleistungen

Autobuster bietet Dienstleistungen an, diese werden bei erfolgreichem Verkauf in Rechnung gestellt (ausser vorher gebuchten Leistungen wie zum Beispiel Reinigungen oder Karosserie Reparaturen). Autobuster führt Dienstleistungen entweder selbst aus oder beauftragt dafür Dritte. In diesem Fall gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Beauftragten, gegenüber Kunden kann die Beauftragung jederzeit offengelegt werden.

7. Verkauf des Fahrzeuges

Autobuster wird bei erfolgreichem Verkauf einen Kaufvertrag vorbereiten. Dieser entspricht dem Schweizer Recht und sichert den Verkäufer von allfälligen Schäden oder Rückforderungen ab. Hat der Kunde Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Verkauf gebucht oder beansprucht diese beim Verkauf, werden diese auf dem Vermittlungsauftrag aufgeführt. Handelt es sich beim Kauf, um ein Leasing, muss eine 10-tägige Wartefrist zwischen Bewilligung, Leasing und Auslieferung eingehalten werden. Der Kunde ist verpflichtet, gegenüber Autobuster alle ihm bekannten Vorschäden und Mängel des Fahrzeugs vollständig und wahrheitsgetreu offenzulegen. Sollte der Kunde seiner Offenlegungspflicht nicht nachkommen, haftet er gegenüber Vorschäden und Mängeln oder für zugesicherte Eigenschaften, einschliesslich aber nicht beschränkt auf, Reparaturkosten, Wertminderungen und sonstige Folgeschäden. Wenn innerhalb von 10 Tagen oder 500 km nach der Ablieferung Mängel festgestellt werden, werden diese von uns bewertet und die Mehrkosten, die nicht durch die Garantie gedeckt sind, werden an den Verkäufer weiterverrechnet. 

8. Ablieferzeitpunkt

Der Kunde verpflichtet sich, den vereinbarten Ablieferzeitpunkt an Autobuster einzuhalten. Sollte das Fahrzeug nicht fristgerecht ausgeliefert werden können und tritt deshalb der Käufer vom Kaufvertrag zurück, schuldet der Kunde gegenüber Autobuster die Servicegebühr in voller Höhe, eine Aufwandentschädigung von CHF 500.- sowie die Kosten allfällig zusätzlich vereinbarter Dienstleistungen.

Die Ablieferung findet am vereinbarten Übergabeort statt. Das Fahrzeug muss geräumt, gewaschen und gesaugt sein, ansonsten entsteht eine Reinigungspauschale von CHF 200.-.

9. Fahrzeugübergabe

Autobuster übergibt das Fahrzeug ohne Anwesenheit des Kunden, mit allen bei der Begutachtung aufgenommenen Dokumenten an den Fahrzeugkäufer.

Die Ablieferung findet am Wohnort, Arbeitsort oder einem vereinbarten Übergabeort statt. Das Fahrzeug muss geräumt, gewaschen und gesaugt sein, ansonsten entsteht eine Reinigungspauschale von CHF 200.-.

10. Fahrzeugüberschreibung

Der Fahrzeugausweis ist bis spätestens 3 Werktage vor der Auslieferung an Autobuster zu senden und wird am Tag der Auslösung annulliert. Sollte der Käufer nicht erscheinen oder kommt der Verkauf aus einem nicht von Autobuster beeinflussbaren Grundzustand, haftet Autobuster nicht für die Folgekosten.

11. Finanzielle Abwicklung

Autobuster stellt im Rahmen des Vermittlungsauftrags als Vermittler die finanzielle Abwicklung sowie den Eigentumsübergang sicher. Die geschuldete Servicegebühr und Dienstleistungen an Autobuster werden jeweils bei der Zahlungsabwicklung abgezogen:

  • Bei unterschriebenem Barkauf / Überweisung durch den Kunden / Käufer wird der vereinbarte Betrag gemäss Vertrag innerhalb von 10 Werktagen nach Fz-Übergabe an den Kunden ausbezahlt.
  • Bei Leasing wird der vereinbarte Betrag gemäss Vertrag innerhalb von 20 Werktagen nach Fz-Übergabe an den Kunden ausbezahlt.

12. Abweichender Fahrzeugzustand

Sollte sich der Fahrzeugzustand gegenüber der Probefahrt oder der Begutachtung unterscheiden und oder fehlen erfasste Vertragsbestandteile wie Servicebuch und Schlüssel, hat der Verkäufer für die Beschaffung, Wiederherstellung des Originalzustandes oder den Minderwert aufzukommen.

13. Vertragsauflösung durch Autobuster

Ist der Kunde weder telefonisch oder per E-Mail innerhalb von 5 Werktagen erreichbar, wird das Vertragsverhältnis von Autobuster als aufgelöst betrachtet. In diesem Fall wird eine Aufwandentschädigung für das Basispaket in Höhe von CHF 500.- erhoben.

14. Vertragsauflösung durch den Kunden

Der Kunde hat das Recht, den Vertrag jederzeit per E-Mail an info@Autobuster.ch zu kündigen. In diesem Fall wird eine Aufwandsgebühr in Höhe von CHF 500.- sowie die bereits erbrachten Dienstleistungen fällig.

15. Haftungsbeschränkung

Die Haftung von Autobuster gegenüber dem Kunden im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis oder der Plattform wird soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen. Zudem wird jegliche Haftung für mit dem Vertragsverhältnis direkt oder indirekt zusammenhängende Schäden ausgeschlossen, unabhängig davon, aus welchem Rechtsgrund die Schäden geltend gemacht werden.

16. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Auf das vorliegende Vertragsverhältnis ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle entstehenden Streitigkeiten ist am Sitz von Autobuster. Autobuster ist jedoch berechtigt, seine Ansprüche nach eigener Wahl auch am Wohnsitz oder Sitz des Kunden geltend zu machen.